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   OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 4 U 111/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4469
OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 4 U 111/88 (https://dejure.org/1988,4469)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.10.1988 - 4 U 111/88 (https://dejure.org/1988,4469)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 4 U 111/88 (https://dejure.org/1988,4469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Kurzkrimis wegen der Identifizierung des Antragstellers mit einer straffälligen Romanfigur; Rechtfertigung des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht durch die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit oder ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Persönlichkeitsschutz bei "Schlüsselromanen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 396
  • GRUR 1989, 149
  • ZUM 1989, 255
  • afp 1988, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 4 U 111/88
    Die Gestaltungshöhe spielt, anders als bei § 2 Abs. 2 UrhG , bei Art. 5 Abs. 3 GG keine Rolle (BGH NJW 1975 S. 1882, 1883) [BGH 03.06.1975 - VI ZR 123/74] .
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 4 U 111/88
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1983 S. 1194) bekennt sich prinzipiell zu der vom Senat im Fall S. ./. D. abgelehnten "Abwägungsjurisprudenz".
  • LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09

    Kein Schmerzensgeld bei zufälliger Namensverwendung in einem Roman

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass auch erkennbare Schilderungen realer Personen in Romanen durch die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gerechtfertigt sein können ( OLG Stuttgart, GRUR 1989, 149 - Schlüsselroman).

    Maßgeblich für die Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht ist, inwieweit ein bloßer Stoff zu einer künstlerisch irrealen Geschichte vorliegt oder es sich um die Darstellung realer Ereignisse handelt ( OLG Stuttgart, GRUR 1989, 149, 150 - Schlüsselroman).

    Die Anlehnung an wahre Ereignisse sowie die Nennung eines wirklichen Namens sind Kriterien dieser Abgrenzung ( OLG Stuttgart, GRUR 1989, 149, 150 - Schlüsselroman).

  • LG Berlin, 23.10.2003 - 27 O 591/03
    So hat auch das OLG Stuttgart (NJW 1989, 396 f. [OLG Stuttgart 05.10.1988 - 4 U 111/88] ) den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht für den Fall bejaht, dass die Geschichte einer Person in einem Kriminalroman verarbeitet wird und in diesem Roman die Hauptperson einen Einbruchsdiebstahl begeht, den der dortige Kläger, der als Vorbild für die Romanfigur diente, unstreitig nicht begangen hatte.

    In der oben bereits zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 1989, 396 f. [OLG Stuttgart 05.10.1988 - 4 U 111/88] ) ging es, wie oben bereits referiert, darum, dass eine Romanfigur einen Einbruchsdiebstahl beging, die dieser Figur zugrundeliegende reale Person einen solchen aber niemals begangen hatte.

  • OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Unterlassung; Schutzgesetz;

    Die allein objektive Eignung eines Textes als Vorwurf gegen den Verletzten hat noch nicht den Entfall des Schützes der Kunstfreiheit zur Folge; sie bewirkt lediglich, daß das Interesse des Betroffenen an wahrheitsgetreuer Darstellung höher zu bewerten ist (vgl. BVerfGE 30, 173,195; BGH NJW 75, 1882,1883; BGH NJW 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396.397).

    Umfang und Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (vgl. BVerfGE aaO 195; im Anschluß daran BGH NJW 75, 1882, 1883; 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396, 397; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz aaO Rz.57).

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